Ein Mann ist keine Altersvorsorge
Viele Frauen in der Schweiz verlassen sich darauf, dass ihr Mann für sie vorsorgt. Doch diese Rechnung geht oft nicht auf: Trennung, Teilzeit, Care-Arbeit und strukturelle Unterschiede führen dazu, dass Frauen im Alter deutlich weniger Geld zur Verfügung haben. Genau deshalb müssen wir anfangen, selbstbewusst finanzielle Entscheidungen zu treffen.
Eine Scheidung ist keine Ausnahme mehr – mit finanziellen Folgen
«Wenn ich mich trenne, erhalte ich doch die Hälfte der Pensionskasse meines Mannes»: Diese Aussage höre ich in meinen Beratungen immer wieder. Sie lässt tief blicken, denn viele Frauen in der Schweiz verlassen sich darauf, dass sie bei einer Scheidung auf die Pensionskasse ihres Partners zugreifen können – und sie damit finanziell abgesichert sind.
Es stimmt: Bei einer Scheidung werden die während der Ehe aufgebauten Guthaben aus der beruflichen Altersvorsorge – also Pensionskasse und Freizügigkeitslösungen – hälftig aufgeteilt. Entscheidend ist der Zeitraum der Ehe, vom Tag der Eheschliessung bis zur Einreichung der Scheidung. Auch die in dieser Zeit angefallenen Zinsen werden dabei berücksichtigt. Diese Aufteilung der beruflichen Vorsorge nennt man auch «Vorsorgeausgleich» und ist unabhängig vom gewählten Güterstand. Konkret: Egal, ob du in der Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft verheiratet bist, die während der Ehe angesparten Guthaben in der Pensionskasse werden bei einer Scheidung immer separat betrachtet und hälftig geteilt.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) zeigt jedes Jahr mit deutlichen Zahlen, dass dieser Fall relativ häufig eintritt: Knapp 40 % der Ehen enden im Schnitt nach 16 Jahren mit einer Scheidung – das ist rund doppelt so viel wie in den siebziger Jahren. Männer sind bei einer Scheidung durchschnittlich 48, Frauen 46 Jahre alt.
Übrigens: Paare, die im Konkubinat leben, haben im Trennungsfall keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleich in der Pensionskasse.
Wenn am Ende nicht viel bleibt: Das Beispiel von Nicole und Pascal Pfister
Nicole und Pascal Pfister sind ein fiktives Paar, doch ihre Situation ist in der Schweiz sehr real.
Die beiden heiraten im Jahr 2005. Kurz darauf kommen die beiden Kinder Leo und Amelie zur Welt. Wie die Mehrheit der Frauen reduziert Nicole ihr Arbeitspensum. Während der Ehe kommt sie im Schnitt auf ein Pensum von 55 %, die restliche Zeit widmet sie Leo und Amelie. Pascal arbeitet währenddessen Vollzeit.
Nach einer schwierigen Beziehungsphase lassen sich die beiden 2021 scheiden. Ihr gemeinsamer Kassensturz über die 16 Ehejahre sieht folgendermassen aus:
Pascal Pfister, Vollzeitpensum:
Durchschnittlicher Jahreslohn: 81'456 Franken
Pensionskassenkapital: 97'000 Franken
Nicole Pfister, Teilzeitpensum:
Durchschnittlicher Jahreslohn: 44'800 Franken
Pensionskassenkapital: 48'000 Franken
Nicole und Pascal Pfister haben also zusammen rund 145'000 Franken in der Pensionskasse angespart. Dabei gilt: Der Koordinationsabzug ist an ihren jeweiligen Beschäftigungsgrad gekoppelt. Pascal und Nicole Pfister erhalten bei ihrer Scheidung je 72'500 Franken.
Auf den ersten Blick wirkt das nach viel Geld. Rechnet man jedoch mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von rund 20 Jahren nach der Pensionierung, relativiert sich dieser Eindruck schnell.
Die unbequeme Wahrheit: Teilzeit fördert Vorsorgelücken
Was oft vergessen geht: Die «guten» Beitragsjahre in der Pensionskasse entstehen vor allem nach dem 45. Lebensjahr. In dieser Lebensphase sind die Löhne üppiger und die Sparsätze in der Pensionskasse höher. Aber, wie wir gesehen haben: Die meisten Scheidungen passieren dann, wenn das PK-Guthaben noch eher tief ist.
Gleichzeitig sind es nach wie vor die Frauen, die ihr Arbeitspensum reduzieren, wenn Kinder zur Welt kommen. Das bestätigt auch die Statistik: drei Viertel der erwerbstätigen Mütter arbeiten Teilzeit – bei den Männern sind es lediglich 14,3 %. Frauen, die das Erwerbsleben aus familiären Gründen komplett verlassen, tun dies meist während mehrerer Jahre. In dieser Lebensphase verdienen sie oftmals weniger als Männer und zahlen deshalb auch weniger in ihre Pensionskasse ein. Zudem verzichten sie häufiger auf Karriereschritte, erhalten tiefere Boni und werden bei anspruchsvollen Projekten seltener berücksichtigt. Dieses Phänomen nennt man «Mutterschaftsstrafe». Was klingt wie ein Relikt aus einer längst vergangenen Zeit, ist in der Schweiz leider nach wie vor traurige Realität.
Das alles zeigt: Frauen sparen viel weniger in ihrer Altersvorsorge als Männer. Das ist heute noch problematischer als früher, denn 2021 hat das Bundesgericht einen wegweisenden Beschluss gefasst: Nun wird im Einzelfall entschieden, ob eine Ehe «lebensprägend» war und ob Kindes- und Betreuungsunterhalt geschuldet ist. Konkret bedeutet das: Frauen müssen ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können.
Nimm deine Vorsorge jetzt selbst in die Hand
Nach der Scheidung der Pfisters bleibt die Kinderbetreuung vor allem bei Nicole. Damit ist sie nicht allein: in 77 % der Fälle kümmert sich auch nach einer Scheidung hauptsächlich die Mutter um die Betreuung der Kinder, wie eine Swiss-Life-Studie zeigt. Auch das Armutsrisiko ist bei Frauen mit Kindern deutlich erhöht: 8 % von ihnen beziehen im Jahr nach ihrer Scheidung Sozialhilfe.
Die meisten Frauen unterschätzen diese grossen finanziellen Risiken komplett – und das ist ein Fehler, denn die Hälfte von ihnen können ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren, wie die Studie «annajetzt» von Sotomo und annabelle schonungslos zeigt.
Du hast diesen Beitrag nun bis hierhin gelesen und weisst deshalb, dass du deine Vorsorge selbst anpacken musst. Vielleicht fragst du dich jetzt, wo du beginnen sollst.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Schritte:
1. Überprüfe deine Leistungen aus der Pensionskasse
Lasse deinen PK-Ausweis nicht mehr einfach in eine Schublade wandern, sondern schau ihn dir bewusst an und überprüfe, welche Leistungen du erhältst.
2. Parkiere dein Vermögen nicht auf dem Sparkonto
Ein Notfallpolster ist eine gute Sache. Gleichzeitig vernichten Inflation und tiefe Zinssätze dein angespartes Vermögen. Je höher der Betrag auf dem Sparkonto, desto grösser das Problem.
3. Zahle laufend in deine Säule 3a ein
So kannst du privat vorsorgen und nebenbei noch Steuern sparen. Es muss nicht immer das Maximum sein: jeder Beitrag zählt.
4. Prüfe weiterführende Investitionen
Erfahrungsgemäss entsprechen die Leistungen aus AHV und Pensionskasse nur ungefähr 60 % des Einkommens vor der Pensionierung. Benötigt werden jedoch meist – je nach Lebensstil – rund 80 %. Um das zu erreichen, braucht es eine solide 3. Säule und/oder eine kluge Anlagestrategie, um Geld zu investieren.
5. Hol dir professionelle Unterstützung
Eine Investition in deine finanzielle Klarheit ist immer auch ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Freiheit. Eine professionelle Finanzberatung bei einem unabhängigen Profi kann hier sehr viel bewirken.
Bist du bereit, deine Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, um auch im Scheidungsfall auf der sicheren Seite zu stehen? Melde dich gerne bei mir: Das Erstgespräch ist unverbindlich und findet remote statt, genau so, wie es für dich passt. Ich freue mich auf dich!
Über die Autorin
Melina Scheuber
Melina Scheuber ist zertifizierte und unabhängige Finanzexpertin mit über 20 Jahren Praxiserfahrung in der Schweiz. Ihre Mission: Frauen und Familien dabei zu unterstützen, ihr Vermögen gezielt aufzubauen und langfristig zu schützen. Damit schafft sie die Grundlage für das, was im Leben wirklich zählt: wertvolle Zeit mit den Liebsten und Raum, um Träume zu verwirklichen.