Pensionskasse: 11 Fachbegriffe einfach erklärt
Das Schweizer Pensionskassensystem strotzt vor komplizierten Begriffen und komplexen Zusammenhängen. Gleichzeitig regelt es nichts weniger als unsere finanzielle Sicherheit im Alter. Es lohnt sich deshalb, das Thema nicht links liegenzulassen. Damit dir das gelingt, erkläre ich dir hier die wichtigsten Fachbegriffe.
1. Versicherter Lohn und Koordinationsabzug
Wenn du in der Schweiz angestellt bist, zahlst du jeden Monat 5,3 % deines Bruttolohns in die AHV ein. Das ist deine 1. Säule. Zusätzlich sparst du über die Pensionskasse deines Arbeitgebers, das ist deine 2. Säule. Zusammen sollen diese beiden Säulen im Alter rund 60 % deines letzten Einkommens sichern.
Zwischen diesen beiden Säulen gibt es einen «Vermittler»: der Koordinationsabzug. Er sorgt dafür, dass die Pensionskasse nur Beiträge auf den Teil deines Lohns erhebt, der nicht schon durch die AHV abgedeckt ist.
Der Koordinationsabzug beträgt 7/8 der maximalen AHV-Rente. Das sind momentan 26'460 Franken*.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, dein jährlicher Bruttolohn beträgt 70'000 Franken. Zieht man davon den Koordinationsabzug von 26’460 Franken* ab, beträgt dein versicherter Lohn – oder auch dein koordinierter Lohn – 43'540 Franken.
Die 2. Säule besteht zudem aus zwei Teilen: dem Vorsorgeteil, der für deine Altersrente spart, und dem Risikoteil, der dich bei Tod oder Invalidität absichert. Der Vorsorgeteil sorgt dafür, dass du im Alter eine Rente aus deiner Pensionskasse erhältst. Der Risikoteil stellt hingegen sicher, dass du Geldleistungen erhältst, wenn du einen Unfall hast oder krank wirst – und deshalb nicht mehr arbeiten kannst. Wenn du stirbst, beziehen dein Ehe- bzw. Lebenspartner sowie deine Kinder Leistungen aus deiner Pensionskasse.
Auf deinem versicherten Lohn werden deshalb Sparbeiträge (auch «Altersgutschriften» genannt) sowie Risikobeiträge (auch «Versicherungsschutz») berechnet. Zusammengenommen ergibt das den Betrag, der dir monatlich vom Lohn abgezogen wird. Auf deiner Lohnabrechnung findest du ihn unter «Sozialabgaben».
Der Koordinationsabzug hat damit einen direkten Einfluss auf deinen versicherten Lohn. Je tiefer dein versicherter Lohn, desto weniger sparst du für deine Altersvorsorge – und desto tiefer sind die Versicherungsleistungen bei einem der oben genannten Ereignisse. Wichtig ist: Du kannst etwas gegen Einkommenslücken tun, wenn du richtig vorsorgst.
2. Eintrittsschwelle
In der Schweiz sind Arbeitnehmende ab dem 1. Januar ihres 18. Lebensjahrs und ab einem Jahreseinkommen von mindestens 22'680 Franken* (das entspricht einem Monatslohn von 1’890 Franken) in ihrer Pensionskasse obligatorisch gegen Tod und Invalidität versichert. Ab dem 1. Januar ihres 25. Lebensjahrs wird zusätzlich Vermögen für das Alter angespart.
Diese 22’680 Franken bilden die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse. Konkret heisst das auch: Personen, die diese Schwelle nicht erreichen, sind keiner Pensionskasse angeschlossen und somit in der 2. Säule nicht versichert. Welche Auswirkungen die Eintrittsschwelle auf viele Frauen hat, liest du hier.
3. Vorsorgepläne, Obligatorium und Überobligatorium
In der Pensionskasse gibt es einen «obligatorischen» und einen «überobligatorischen» Teil.
Im obligatorischen Teil sind die Leistungen staatlich geregelt und deshalb bei allen Pensionskassen und Arbeitgebern gleich, ähnlich wie in der Grundversicherung der Krankenkassen. Der überobligatorische Teil funktioniert hingegen ähnlich wie eine Zusatzversicherung: Jeder Arbeitgeber kann frei entscheiden, welche zusätzlichen Vorsorge- und Versicherungsleistungen er seinen Mitarbeitenden anbieten möchte. Bei gewissen Unternehmen sind diese für alle Mitarbeitenden gleich, bei anderen gibt es unterschiedliche Vorsorgepläne.
Ein Beispiel:
Vorsorgeplan 1: Kaufmännische Angestellte: Assistentinnen und Assistenten, Marketingmitarbeitende, Mitarbeitende mit Löhnen bis 100'000 Franken.
Vorsorgeplan 2: Führungspersonen: Teamleiterinnen und Teamleiter, Regionenleiterinnen und Regionalleiter, Mitarbeitende mit Löhnen bis 200'000 Franken.
Vorsorgeplan 3: Kaderpersonal (Führungsgremium der Firma): CEO, CFO, Mitarbeitende mit Löhnen ab 200'000 Franken.
Du siehst: Es ist gut möglich, dass du je nach Arbeitgeber, Rolle und Lohn unterschiedliche Leistungen aus deiner Pensionskasse erhältst. Zudem ist es möglich, dass du während deiner Karriere bei Arbeitgeber A ein um vielfach höheres Alterskapital ansparst als bei Arbeitgeber B. Und es ist denkbar, dass du und deine Familie bei einem Invaliditätsfall bei Arbeitgeber A besser abgesichert sind – und somit im Risikofall mehr Geld erhalten – als bei Arbeitgeber B.
4. Sparsätze
In der Pensionskasse steigen die Sparbeiträge mit dem Alter: Je näher die Pensionierung rückt, desto mehr wird gespart. Gesetzlich vorgeschrieben sind die folgenden Sätze:
25 – 34 Jahre: 7 %
35 – 44 Jahre: 10 %
45 – 54 Jahre: 15 %
55 – 64/65 Jahre: 18 %
Als 32-Jährige sparst du also monatlich 7 % deines versicherten Salärs für das Leben nach der Pensionierung. Bei einem versicherten Jahreslohn von 60'000 Franken sind das jährlich 4'200 Franken – die Hälfte davon zahlt dein Arbeitgeber.
Hier lohnt sich ein genauer Blick: Arbeitgeber dürfen diese Sätze freiwillig erhöhen und auch einen grösseren Teil der Beiträge übernehmen, etwa 60 % statt der gesetzlichen 50 %. Das bedeutet weniger Abzug für dich, aber dieselbe oder sogar eine höhere Rente später. Dasselbe gilt für die Leistungen bei Invalidität und Tod: Auch dort gibt es gesetzliche Minimalvorgaben, die ein Arbeitgeber zu deinen Gunsten übertreffen kann.
Es zahlt sich also aus, bei einem Arbeitgeberwechsel nicht nur auf den Lohn zu schauen, sondern auf das gesamte Vorsorgepaket.
5. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren
In der 1. Säule finanziert die arbeitstätige Generation unmittelbar die Renten der Pensionierten. Das eingezahlte Geld wird somit direkt umverteilt – man spricht von einem «Umlageverfahren». Im Unterschied dazu sparst du in der 2. Säule dein eigenes Alterskapital an: Das ist das Kapitaldeckungsverfahren.
6. Umwandlungssatz
Wenn du das ordentliche Pensionierungsalter erreichst, kannst du eine Altersrente beziehen. Die Höhe deiner Rente hängt davon ab, wie viel Geld du seit deinem 25. Lebensjahr in der Pensionskasse angespart hast und mit welchem Prozentsatz dein Geld dort verzinst wurde. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie hoch deine jährliche Altersrente einmal sein wird. Im obligatorischen Teil der Pensionskassen liegt er aktuell bei 6,8 %. Im überobligatorischen Teil kann der Umwandlungssatz je nach Vorsorgeplan unterschiedlich sein.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, dein Pensionskassenguthaben beträgt 300'000 Franken. Im obligatorischen Teil würdest du nach heutigem Stand eine jährliche Pensionskassenrente von 6,8 % von 300'000 Franken erhalten, also 20'400 Franken pro Jahr.
7. Vorsorgelücken und Einkaufspotenzial
Familiengründung, Sabbatical, Weltreise: Es gibt viele Gründe, vorübergehend nicht oder nur teilweise berufstätig zu sein. Was in allen Situationen gleich ist: Wer gar nicht oder Teilzeit arbeitet, zahlt weniger in seine Altersvorsorge ein. Es entstehen Vorsorgelücken. Frauen erhalten über unser 3-Säulen-System eine 31,2% (Stand 2023) geringere Altersvorsorge als Männer. Dabei entsteht die grösste Lücke in der 2. Säule. Die Gründe für diese Geschlechterunterschiede sind vielfältig: Frauen arbeiten häufig Teilzeit als Männer, sind wegen Familienplanung, Babypausen und Betreuungsarbeiten öfter von Erwerbsunterbrüchen betroffen und verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Wie du deine Alters- und Risikoabsicherung beeinflussen und Vorsorgelücken schliessen kannst, liest du hier.
Ein weiterer – wichtiger – Grund für Vorsorgelücken ist ironischerweise ein hohes Einkommen: Wenn dein Bruttoeinkommen überdurchschnittlich hoch ist, fällt der Anteil, der durch die obligatorischen Leistungen der ersten und zweiten Säule abgedeckt wird, kleiner aus. In diesem Fall wird die 3. Säule umso wichtiger, wie du in der Grafik unten sehen kannst. Die Grafik basiert auf den gesetzlichen Mindestanforderungen in der 2. Säule.
So liest du die Grafik:
Beträgt dein Jahreslohn 80'000 Franken, beläuft sich deine Altersrente aus der 1. und 2. Säule auf rund 60 % dieses Betrags, sprich 48'000 Franken.
Beträgt dein Jahreslohn 120'000 Franken, beläuft sich deine Altersrente aus der 1. und 2. Säule auf rund 55 % dieses Betrags, sprich 66'000 Franken.
Quelle: www.fina.ch
Wichtig zu wissen: Vorsorgelücken sind individuell und lassen sich durch eine persönliche Beratung berechnen. In meinen Beratungsgesprächen schaue ich mit meinen Klientinnen, wie viel sie dereinst aus AHV und Pensionskasse erhalten. Danach vergleichen wir diese Zahlen mit dem Budget, das sie sich für das Leben nach der Pensionierung vorstellen. Die Differenz zeigt, wie viel sie bis zur Pensionierung ansparen müssen, damit sie ihren Lebensstandard auch im Alter halten können.
Das Einkaufspotenzial ist wiederum auf deinem Pensionskassenausweis aufgeführt. Dieses Potenzial berechnet sich wie folgt:
Ausgangspunkt ist dein aktueller Jahreslohn. Von hier aus wird dein bis heute angespartes Alterskapital in deiner Pensionskasse berechnet, wenn du seit Beginn der Sparphase (also dem 1. Januar deines 25. Lebensjahres) über denselben Lohn verfügt hättest. Wenn du aktuell mehr verdienst als mit 25, wären deine Ersparnisse dadurch heute um einiges höher. Die Differenz zu deinem effektiven Sparbetrag bildet das Einkaufspotenzial. Diesen Betrag darfst du freiwillig in deine Pensionskasse einzahlen, um die Lücke zu schliessen. Gerade in jungen Jahren machen PK-Einkäufe jedoch meist wenig Sinn: In diesem Fall ist es besser, das Geld selbst anzusparen oder zu investieren.
Wie du in der Pensionskasse versichert bist, hängt von deinem Arbeitgeber ab. Ein Jobwechsel kann daher nicht nur deinen Lohn verändern, sondern auch deine Vorsorgesituation. Es lohnt sich deshalb, die Leistungen der Pensionskasse bereits im Vorstellungsgespräch anzusprechen.
8. Pensionskasseneinkauf
Gerade am Jahresende denken viele Menschen über Einzahlungen in ihre Pensionskasse nach. Das Einkaufspotenzial erkläre ich weiter oben im entsprechenden Punkt. Wichtig ist: Freiwillige Pensionskasseneinkäufe kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen und dadurch Steuern sparen. Grundsätzlich gilt: Einkäufe sind ab einem Alter von 55 Jahren besonders interessant. In jungen Jahren sind eigene Investitionen oft sinnvoller.
9. «WEF-Vorbezug» – Wohneigentumsförderung
Deine Pensionskasse bezahlt nicht nur Renten und sichert ab, sondern fördert auch Wohneigentum: Wenn du eine selbstgenutzte Immobilie kaufen oder bauen möchtest, kannst du dafür Gelder aus deiner Pensionskasse beziehen. Bis zu einem Alter von 50 Jahren kannst du dein gesamtes Guthaben dafür einsetzen, danach gelten Einschränkungen. Ein Bezug ist alle fünf Jahre möglich und der Mindestbetrag beträgt jeweils 20'000 Franken.
Ein solcher Bezug führt allerdings zu Kürzungen der Vorsorgeleistungen. In einem solchen Fall empfehle ich dir, zusätzliche Absicherungen für Tod und Invalidität zu prüfen.
10. Umverteilung
Um deine Rente zu erwirtschaften, investiert deine Pensionskasse dein monatlich angespartes Alterskapital an den Finanzmärkten. Die Erträge auf deinem Kapital werden dir jedoch nicht vollständig gutgeschrieben, da sie teilweise für die Finanzierung der bestehenden Altersrenten benötigt werden. Das spürst du nicht direkt, aber wir können das durch einen Vergleich mit der 3. Säule veranschaulichen: Nehmen wir an, du investierst dein Säule-3a-Vermögen an der Börse. Deine Rendite beträgt jährlich 300 Franken. Im Dezember entscheidet die Bank, dir lediglich 150 Franken auf deinem Konto gutzuschreiben, weil sie mit den restlichen 150 Franken andere Kunden quersubventionieren muss. In der 3. Säule geschieht das zum Glück nicht, in der 2. Säule ist das hingegen Realität. Warum das so ist und was du dagegen unternehmen kannst, liest du hier.
11. BVG 1e und Kaderpläne
Im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) – also dem Gesetz, das die 2. Säule regelt – besagt der Paragraph 1e Folgendes: Ab einer bestimmten Lohnschwelle können Personen selbst darüber entscheiden, wie ein Teil ihres Vorsorgevermögens in der Pensionskasse investiert wird. Dazu können sie zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen.
Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von «Kaderplänen». Das sind Vorsorgepläne, die ein Arbeitgeber Mitarbeitenden anbieten kann, die jährlich mehr als 136’080 Franken* verdienen. Diese Leistungen gehören zum Überobligatorium.
1e-Kaderpläne ermöglichen mehr Selbstbestimmung in der Altersvorsorge. Zudem reduzieren sie die Problematik der Umverteilung, die weiter oben erklärt wird.
* Sämtliche Zahlen beziehen sich auf den Stand von 2026.
Über die Autorin
Melina Scheuber
Melina Scheuber ist zertifizierte und unabhängige Finanzexpertin mit über 20 Jahren Praxiserfahrung in der Schweiz. Ihre Mission: Frauen und Familien dabei zu unterstützen, ihr Vermögen gezielt aufzubauen und langfristig zu schützen. Damit schafft sie die Grundlage für das, was im Leben wirklich zählt: wertvolle Zeit mit den Liebsten und Raum, um Träume zu verwirklichen.