Lohnabrechnung: Welche Abzüge gehen vom Gehalt weg?

Da fehlt doch was, dachte ich mir, als ich die letzte Lohngutschrift auf meinem Konto sah, bis ich realisierte, dass ich dieses Jahr meinen 35. Geburtstag feiern werde. Was hat das mit meiner Lohnkürzung zu tun? Dazu gleich mehr.

Hast du dich vielleicht auch schon einmal gefragt, welche Abzüge monatlich von deinem Gehalt gemacht werden und wozu sie dienen? Die Hälfte der Erwerbstätigen nimmt die monatlichen Sozialabgaben als Gebühr oder Steuer wahr. Schauen wir uns das heute etwas genauer an.

Was sind Sozialabgaben überhaupt?

Dabei handelt es sich um Beiträge, die Arbeitnehmende und Arbeitgebende monatlich an die Sozialversicherungen zahlen. Die Beiträge dienen als Versicherungsprämie und werden direkt vom Lohn abgezogen. Bei Eintritt eines versicherten Falls erhältst du aus der Sozialversicherung Leistungen, wie zum Beispiel eine Altersrente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), eine Invalidenrente aus der Invalidenversicherung (IV) oder Ergänzungsleistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO).

Die monatlichen Abgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und tragen dazu bei, das soziale Sicherungssystem in der Schweiz aufrechtzuerhalten. Die Höhe der Sozialabgaben hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe deines Einkommens und deinem Alter.

Beiträge ab dem 18. Lebensjahr

In der Schweiz beginnt die Verpflichtung zur Sozialversicherungszahlung am 1. Januar des Jahres, in dem man 18 wird. Während des Zeitraums zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr bestehen die monatlichen Abzüge aus folgenden Komponenten.

AHV, IV, EO, ALV (1. Säule)

Beiträge für die AHV, IV, EO und ALV (Arbeitslosenversicherung) müssen von Angestellten, Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen entrichtet werden. Selbständige übernehmen die Kosten komplett selbst, während bei Festanstellungen die Beiträge zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt werden. Bei Nichterwerbstätigen werden die Beiträge anhand des Vermögens und/oder des Renteneinkommens berechnet. Selbständige und Nichterwerbstätige können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern und zahlen dementsprechend auch keine Beiträge für diese Absicherung.

UVG

Die Unfallversicherung (UVG) ist in Berufsunfall (BUV) und Nichtberufsunfall (NBUV) unterteilt. Alle in der Schweiz beschäftigten Personen und Arbeitslose die ein Taggeld von der ALV beziehen, sind gegen Berufsunfälle obligatorisch versichert. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige können sich freiwillig absichern lassen.

Der Arbeitgeber trägt die vollen Kosten der Berufsunfallversicherung die dich gegen Unfälle deckt, die während der Arbeitszeit passieren.

Für Arbeitnehmende die mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind, muss ein Arbeitgeber zusätzlich eine Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) abschliessen. Die Versicherung deckt in diesem Fall Unfälle, die ausserhalb der Arbeitszeit passieren.

Die Kosten dafür können vollständig den Arbeitnehmenden in Rechnung gestellt werden. Manche Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig daran.

Die Kosten der UVG hängen von Branche und Betriebsrisiko ab und sind unterschiedlich.

Pensionskasse (2. Säule)

AHV-pflichtige Angestellte, die jährlich mehr als CHF 22'050 (Stand 2023) verdienen sind obligatorisch in einer Pensionskasse versichert. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 18 wirst bist du gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Für diese Versicherung bezahlst du eine Prämie die dir monatlich von deinem Gehalt abgezogen wird.

Die Kosten sind branchen- und betriebsabhängig und werden zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, wobei es dem Arbeitgeber frei steht auch mehr zu übernehmen. 

Krankentaggeldversicherung

Wirst du krank, hast du für einen beschränkten Zeitraum Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Die Lohnfortzahlungspflicht ist gesetzlich geregelt.

Um ihre Angestellten besser zu schützen, entscheiden sich viele Arbeitgebende freiwillig für eine Krankentagegeldversicherung, die auch längerfristige Krankheiten wie zum Beispiel Burnout, Depressionen oder Long-Covid abdeckt.

Wichtig: In der Schweiz sind viele, aber nicht alle Arbeitnehmenden für den längerfristigen Einkommensausfall wegen Krankheit geschützt. Angestellte, die nur den gesetzlichen Schutz geniessen, sollten sich unbedingt um eine zusätzliche Absicherung kümmern.

Selbstständige und Nichterwerbstätige müssen ihre Absicherung selbst organisieren.

Die Koste für die Krankentaggeldversicherung werden vom Arbeitgeber bezahlt. Dieser hat die Möglichkeit dir bis zu 50% der Kosten weiter zu verrechnen. Details dazu sind im Personalreglement geregelt.

Beiträge ab dem 25. Lebensjahr

Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 25 wirst, gibt es eine Änderung bei den Abzügen für deine Pensionskasse (2. Säule). Die restlichen Abzüge bleiben gleich wie in Tabelle 2 beschrieben.

Neu bist du in der Pensionskasse nicht nur gegen die Risiken Tod und Invalidität abgesichert. Um für deine Altersvorsorge zu sparen wird dir zusätzlich eine Sparprämie von deinem Bruttolohn abgezogen. Diese Prämie wird auf dein individuelles Vorsorgekonto bei deiner Pensionskasse überwiesen. Bei Pensionierung kannst du deine Ersparnisse als Kapital oder als Rente beziehen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sparbeiträge sehen wie folgt aus:

25 - 34 Jahre: 7%

35 - 44 Jahre: 10%

45 - 54 Jahre: 15%

55 - 65 Jahre: 18%

Beispielsweise bedeutet das, dass eine 32-jährige Person mit einem versicherten Jahressalär von CHF 60’000 jährlich CHF 4'200 für das Leben nach der Pensionierung sparen würde.

In der folgenden Tabelle findest du ein Beispiel einer monatlichen Lohnabrechnung. 

Deine finanzielle Zukunft liegt in deinen Händen

Wie du siehst sind die monatlichen Abzüge, die du auf deiner Lohnabrechnung siehst, keine Gebühren oder Steuern. Stattdessen tragen sie zur Aufrechterhaltung unseres Sozialsystems bei und schützen dich vor Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfällen oder Invalidität. Zugleich dienen sie dem Aufbau deiner persönlichen Altersvorsorge.

Nun weisst du auch, warum sich meine Lohnabrechnung im Januar geändert hat und in welcher Verbindung dies mit meinem Geburtstag steht. Da ich dieses Jahr 35 werde, erhöht sich der Beitrag, den ich in meine Pensionskasse einzahle. Hierdurch erhalte ich zwar weniger Nettolohn, spare aber mehr Geld für meine Zeit nach der Pensionierung.

Der Jahresbeginn ist ein idealer Zeitpunkt, um deine Finanzen zu überprüfen, zu planen und anzupassen. Am besten beginnst du damit, deine Lohnabrechnung genau zu analysieren. Hat sich deine Lohnabrechnung allenfalls auch geändert? Oder gibt es Abzüge, die du nicht ganz verstehst? Schreibe mir eine Nachricht - ich freue mich auf einen Austausch mit dir!

Zurück
Zurück

Der Gender Wealth Gap: Warum Frauen weniger Geld haben und wie sie dies ändern können!

Weiter
Weiter

Finanzvorsätze fürs neue Jahr - so startest du am besten