Pensionskasse: 10 Fachbegriffe einfach erklärt

Unser Vorsorgesystem weist eine gewisse Komplexität auf. Hinzu kommen viele Fachbegriffe, welche die Welt der Beruflichen Vorsorge nicht einfacher machen.

Folgend werden einige wichtige Begriffe kurz und einfach erklärt. 

Koordinationsabzug & versicherter Lohn

Der Koordinationsabzug koordiniert die Renten zwischen der ersten und der zweiten Säule und stellt sicher, dass die Pensionskasse nur Beiträge auf jenem Lohnteil erhebt, für den du nicht schon Leistungen aus der 1. Säule erhältst.

Die Höhe des Koordinationsabzugs beträgt 7/8 der maximalen AHV Rente und beläuft sich momentan auf CHF 25'095*.

Beispiel: Jährlicher Bruttolohn von CHF 70'000 abzüglich Koordinationsabzug CHF 25'095 entspricht einem koordinierten Lohn (auch versicherter Lohn genannt) von CHF 44'905.

Rechenbeispiel: Auswirkungen des Koordinationsabzugs

Die 2. Säule setzen sich aus einem Vorsorge- und einem Risikoversicherungsteil zusammen. Im «Vorsorgefall» bedeutet dies, dass du nach deiner Pensionierung eine Altersrente erhältst. Im Risikofall (Tod oder Invalidität durch Unfall oder Krankheit) werden deinem Ehepartner und deinen Kindern gewisse Geldleistungen ausbezahlt.

Basierend auf dem versicherten Lohn werden deine Sparbeiträge (auch Altersgutschriften genannt) und Risikobeiträge (Versicherungsschutz) berechnet. Zusammengerechnet bilden sie Bestandteil des Betrags, der dir monatlich vom Salär abgezogen wird (Sozialabgaben).

Der Koordinationsabzug beeinflusst somit deinen versicherten Lohn. Je tiefer dein versicherter Lohn ist, desto weniger sparst du für deine Altersvorsorge und desto tiefer sind die Versicherungsleistungen bei einem der oben genannten Ereignisse. 

Eintrittsschwelle

Arbeitnehmende in der Schweiz sind ab dem 1. Januar ihres 18. Lebensjahrs und ab einem Mindesteinkommen von CHF 21’510 (monatlich CHF 1’792.50) obligatorisch in der Pensionskasse gegen Tod und Invalidität versichert. Ab dem 1. Januar des 25. Lebensjahrs wird zusätzlich Vermögen für das Alter angespart. Personen unter der genannten Einkommensgrenze verfügen über keinen Pensionskassenanschluss und sind somit in der 2. Säule nicht versichert.

Auswirkungen der Pensionskassen-Eintrittsschwelle auf Frauen


Vorsorgepläne / Obligatorium und Überobligatorium

In der Pensionskasse unterscheiden wir zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil. Die Leistungen im Obligatorium sind staatlich geregelt und bei allen Pensionskassen und Arbeitgebenden identisch. Unterschiede bestehen im Überobligatorium, denn jeder Arbeitgebende kann frei entscheiden, welche Vorsorge- und Versicherungsleistungen er seinen Mitarbeitenden offeriert. Diese können für die gesamte Belegschaft identisch oder anhand von verschiedenen Vorsorgeplänen unterschiedlich sein.

Beispiel:

  • Vorsorgeplan 1: kaufmännische Angestellte: Assistent:innen, Kundenberater:innen, Marketingmitarbeitende, Mitarbeitende mit Salären bis CHF 100’000

  • Vorsorgeplan 2: Führungspersonen: Teamleiterinnen, Leiter von Regionen, Mitarbeitende mit Salären bis CHF 200’000

  • Vorsorgeplan 3: Kaderpersonal (Führungsgremium der Firma): CEO, CFO, Mitarbeitende mit Salären ab CHF 200’000


Je nach Plan können sich die Leistungen unterscheiden. Konkret bedeutet dies, dass du je nach Arbeitgeber, Stelle und Salärhöhe, unterschiedliche Leistungen in deiner Pensionskasse geniesst. Es ist gut möglich, dass du während deiner Erwerbstätigkeit bei Arbeitgeber A ein um vielfach höheres Alterskapital ansparst, als bei Arbeitgeber B. Es ist denkbar, dass du und deine Familie bei einem Invaliditätsfall bei Arbeitgeber A besser abgesichert sind, sprich mehr Geldleistungen erhalten, als bei Arbeitgeber B. 

Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Im Unterschied zur 1. Säule, die nach dem Umlageverfahren organisiert ist (die wirtschaftlich aktive Generation finanziert unmittelbar die Rentner:innen), ist die 2. Säule nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert. Das bedeutet, dass du dein eigenes Alterskapital ansparst.

Umwandlungssatz

Nach Erreichung des ordentlichen Pensionierungsalters hast du die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen. Die Höhe ist abhängig von deinem seit dem 25. Lebensjahr angesparten Alterskapital und vom Umwandlungssatz, der im BVG Obligatorium aktuell bei 6.8% liegt. Im BVG Überobligatorium können die Umwandlungssätze unterschiedlich sein.

Verfügst du beispielsweise über ein Guthaben von CHF 300'000 in deiner Pensionskasse, so erhältst du im BVG Obligatorium eine jährliche Rente von CHF 20'400 (6.8% von CHF 300'000) bis zu deinem Tod.

Vorsorgelücken

Sie entstehen beispielsweise, wenn du für eine gewisse Zeit nicht berufstätig bist und dadurch nicht durchgehend in die Altersvorsorge einzahlst. Mögliche Gründe sind Elternzeit oder ein Auslandaufenthalt. Der wichtigste Grund ist jedoch ein hohes Einkommen. Denn, je höher dein Bruttoeinkommen, desto kleiner wird der Anteil, der durch die obligatorischen Leistungen der ersten und zweiten Säule gedeckt ist und desto wichtiger wird die 3. Säule. Die folgende Grafik dient dir als möglicher Richtwert und basiert auf den gesetzlichen Mindestanforderungen in der 2. Säule.

Lesehilfe:

  • Hast du ein Jahressalär von CHF 80'000, liegt deine Altersrente aus der 1. und 2. Säule bei rund 60%, sprich bei CHF 48’000

  • Hast du ein Jahressalär von CHF 120'000, liegt deine Altersrente aus der 1. und 2. Säule bei rund 55%, sprich bei CHF 66'000.

Quelle: www.fina.ch

Die Vorsorgelücken sind auf deinem Pensionskassenausweis, den du jeweils zu Jahresbeginn erhältst, als Einkaufspotenzial aufgeführt. Das Einkaufspotenzial respektive deine Lücke berechnet sich wie folgt:

Ausgangspunkt bildet dein heutiges Jahressalär. Es wird berechnet, wie viel Alterskapital du Stand heute in deiner Pensionskasse angespart hättest, wenn du seit Beginn der Sparphase (1. Januar deines 25. Lebensjahrs) über diesen Lohn verfügt hättest. Mit einer grossen Wahrscheinlichkeit wären deine Ersparnisse dadurch heute um einiges höher (ausser du verfügst heute über ein tieferes Salär als in der Vergangenheit). Die Differenz zu deinem effektiven Sparbetrag bildet das Einkaufspotenzial.

Wie wir in der Pensionskasse versichert sind, hängt von unserem Arbeitgeber ab. Wechseln wir diesen, können sich unsere Leistungen und somit auch unsere Lücken respektive das Einkaufspotenzial wieder ändern. Wichtig für dich zu wissen ist, dass du einen direkten Einfluss auf deine Alters- und Versicherungsleistungen hast.


So beeinflusst du deine Alters- und Risikoabsicherung und schliesst deine Lücken in der Beruflichen Vorsorge


Bestimmt hast du auch schon gehört, dass Frauen verstärkt von Lücken in der Altersvorsorge betroffen sind. Frauen erhalten über unser 3-Säulen System rund 37% weniger Altersvorsorge als Männer, davon stammt die grösste Lücke aus der 2. Säule. Die Gründe sind vielfältig: Frauen arbeiten vermehrt im Teilzeitpensum, sind auf Grund der Familienplanung oder Betreuungsarbeiten öfters von Erwerbsunterbrüchen betroffen und weisen tiefere Löhne auf. All das führt dazu, dass sie weniger in die Altersvorsorge einzahlen und dadurch im Durchschnitt weniger Geld für das Leben nach der Pensionierung zur Verfügung haben. Diese Lücke wird auf dem Pensionskassenausweis nicht quantifiziert.

Auswirkung von Teilzeitarbeit, Babypause und Lohnungleichheit


Pensionskasseneinkauf

Immer wieder zu Jahresende denken viele Personen über Einzahlungen in die Pensionskasse nach. Wie sich dein Einkaufspotenzial berechnet und wie hoch es ist haben wir im vorangehenden Punkt gesehen.

Freiwillige Pensionskasseneinkäufe kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen und dadurch deine Steuerbelastung senken. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich Einkäufe besonders ab einem Alter von 50 Jahren lohnen.

Gute Planung zahlt sich aus – darauf sollten Sie bei einem Pensionskasseneinkauf achten


«WEF-Vorbezug» – Wohneigentumsförderung

Für den Erwerb oder Bau von selbst benutztem Wohneigentum hast du die Möglichkeit, dein Vorsorgegeld aus der Pensionskasse teilweise oder vollständig zu beziehen. Bis zum Alter von 50 Jahren kann man das gesamte Altersguthaben beziehen. Danach gelten gewisse Einschränkungen. Ein Bezug ist alle fünf Jahre möglich und der Mindestbetrag pro Bezug beträgt CHF 20'000.-

Ein WEF-Vorbezug führt zu Kürzungen der Vorsorgeleistungen. Zusätzliche Absicherungen für Tod und Invalidität sollten in diesem Fall geprüft werden.

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der Beruflichen Vorsorge

Umverteilung – was ist das?

Dein monatlich angespartes Alterskapital in der Pensionskasse wird von dieser an den Finanzmärkten investiert, wodurch für dich eine Rendite erwirtschaftet wird. Diese Erträge werden dir jedoch nicht vollständig gutgeschrieben, da Teile davon für die Finanzierung der bestehenden Altersrenten benötigt werden. Du spürst das nicht direkt, kannst es aber zum Beispiel anhand deiner Säule 3a vergleichen: Gehen wir davon aus, dass du dein Säule 3a Vermögen an der Börse investiert hast und dadurch eine jährliche Rendite von CHF 300 erzielst. Im Dezember entscheidet die Bank, dir lediglich CHF 150 auf dem Konto gutzuschreiben und verwendet die restlichen 150 Franken anderweitig, u.a. auch um andere Kunden quer zu subventionieren.

Genau das passiert in der 2. Säule. Warum das so ist und was du dagegen unternehmen kannst, findest du hier.

BVG 1e

1e ist ein Paragraph im BVV 2 Vorsorgegesetz (das Gesetz, welches die 2. Säule regelt), der es Personen ab einem gewissen Salär ermöglicht, zwischen verschiedenen Anlagestrategien selbst zu entscheiden, wie ein gewisser Teil ihres Vorsorgevermögens in der Pensionskasse investiert wird.

Häufig spricht man im Zusammenhang mit BVG 1e auch von so genannten Kaderplänen. Das sind Vorsorgepläne, die ein Arbeitgeber für Mitarbeitende mit einem Salär über CHF 129'060 offerieren kann. Sie gehören zum Überobligatorium.

1e Kaderpläne bieten einerseits die Möglichkeit mehr Selbstbestimmung im Zusammenhang mit seiner Altersvorsorge zu haben, andererseits kann damit die Problematik der Umverteilung reduziert werden.

BVG 1e Pläne im Detail erklärt

 

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Ehe vs. Konkubinat - die finanziellen Folgen für deine Altersvorsorge

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