7 Tipps, wie du dein Alterskapital erhöhst und deine Risikoabsicherung verbesserst

Unser Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge.

Alle drei Säulen setzen sich aus einem Vorsorge- und einem Risikoversicherungsteil zusammen. Das heisst im «Vorsorgefall», dass du nach deiner Pensionierung eine Altersrente erhältst. Im Risikofall (Tod oder Invalidität durch Unfall oder Krankheit) bedeutet es, dass du, dein:e Ehepartner:in und dein:e Kind:er gewisse Geldleistungen ausbezahlt bekommen. Das Konkubinat ist in der 1. und 2. Säule absicherungstechnisch schlechter gestellt als die Ehe.

Die Beiträge für die 1. und 2. Säule werden monatlich von deinem Bruttolohn abgezogen und direkt vom Arbeitgeber an die Vorsorgeeinrichtungen überwiesen. Der anschliessende Nettolohn ist jener Betrag, welchen du auf deinem Konto ausbezahlt erhältst. Da die 3. Säule, die private Vorsorge, freiwillig ist, entscheidest du selber, wie viel vom Maximalbetrag und mit welcher Frequenz du einzahlst.

Die 1. Säule hat die Existenzsicherung zum Ziel. Sie dient dazu, dass du «finanziell überleben» kannst. Mit deinen heutigen Beiträgen finanzierst du die Leistungen der aktiven Pensionierten. Du sparst somit nicht direkt für deine eigene Altersvorsorge.

Die 2. Säule hingegen soll sowohl nach Pensionierung als auch im Fall eines Risikoereignisses (Tod oder Invalidität durch Krankheit oder Unfall) die Fortführung deines gewohnten Lebensstandards sicherstellen. Jeden Franken den du in der 2. Säule ansparst, gehört im Alter dir selbst.

Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung misst der 1. Säule das höchste Gewicht bei. Die Mehrheit zählt das Pensionskassenvermögen nicht zu ihrem eigenen Vermögen. Dies, obwohl sich bei den meisten Versicherten das grösste angesparte Vermögen in der 2. Säule befindet. Dennoch kennt lediglich 18% der Erwerbsbevölkerung die Summe des eigenen BVG-Vorsorgekapitals. Weisst du es? Weitere 50% sind der Ansicht, dass es sich bei den monatlichen Lohnabzügen um Steuern und Gebühren handelt, obwohl diese Beiträge als Investition in dein eigenes Alterskapital dienen.

Wichtig ist, dass du dir bewusst bist, dass du auf deine Altersvorsorge einen gewissen Einfluss hast, vor allem in der 2. Säule. Mit deiner Entscheidung für einen Arbeitgeber, der Reduktion deines Arbeitspensums oder mit dem Austritt aus einer Unternehmung beeinflusst du direkt, wie viel Alterskapital du bei der Pensionierung zusammengespart hast und wie du für ein Risikoereignis abgesichert bist.

Dein Einfluss in der 1. und 3. Säule

1. Säule – AHV/IV

Auf die Leistungen aus der 1. Säule hast du einen sehr geringen Einfluss. Die Höhe der Altersrente ist aber abhängig von den Anzahl Beitragsjahren und deinem durchschnittlichen Jahressalär. Damit du eine volle Einzelrente erhältst, wird folgendes vorausgesetzt:

  • Frauen müssen während 43 und Männer während 44 Jahren lückenlos in die AHV/IV einzahlen

  • Das durchschnittliche Jahreseinkommen muss sich auf CHF 86'040* pro Jahr belaufen

Pro fehlendes Beitragsjahr wird deine Rente um 2.27% gekürzt.

3. Säule – die Private Vorsorge

Auf die Leistungen aus der 3. Säule hast du einen sehr grossen Einfluss, da du selber bestimmst, wieviel du jedes Jahr einzahlst. Die 3. Säule eignet sich ideal, um Lücken in der beruflichen Vorsorge vorzubeugen und um steuerbegünstigt fürs Alter zu sparen.

Wichtig ist, dass du die Kosten der verschiedenen Anbieter vergleichst und, dass du eine Investition deiner Gelder in Wertschriften prüfst. Auf Grund des langen Zeithorizonts reduziert sich das Risiko von Verlusten erheblich und das Renditepotenzial wird erhöht.

Dein Einfluss in der 2. Säule

Auf die Leistungen aus der 2. Säule hast du einen reduzierten aber trotzdem sehr gewichtigen Einfluss. In der Pensionskasse unterscheiden wir zwischen dem obligatorischen Teil (Saläre bis CHF 86'040) und dem überobligatorischen Teil (Saläre über CHF 86'040).

Die Leistungen im obligatorische Teil sind gesetzlich geregelt und bei allen Pensionskassen und Arbeitgebenden identisch. Unterschiede bestehen im Überobligatorium, denn jeder Arbeitgebende kann frei entscheiden, welche Vorsorge- und Versicherungsleistungen er seinen Mitarbeitenden offeriert. Diese können für die gesamte Belegschaft identisch oder anhand von verschiedenen Vorsorgeplänen unterschiedlich sein.

Beispiel:

Vorsorgeplan 1: kaufmännische Angestellte: Assistenten und Assistentinnen, Kundenberater:innen, Marketingmitarbeitende, Mitarbeitende mit Salären bis CHF 100’000

Vorsorgeplan 2: Führungspersonen: Teamleiter:innen, Leiter von Regionen, Mitarbeitende mit Salären bis CHF 200’000

Vorsorgeplan 3: Kaderpersonal (Führungsgremium der Firma): CEO, CFO, Mitarbeitende mit Salären ab CHF 200’000

Je nach Plan, können die Leistungen verschieden sein. Konkret bedeutet das, dass du je nach Arbeitgeber, Stelle und Höhe deines Salärs, unterschiedliche Leistungen in deiner Pensionskasse geniesst. Es ist gut möglich, dass du während deiner Erwerbstätigkeit bei Arbeitgeber A ein um CHF 300'000 höheres Alterskapital ansparst, als bei Arbeitgeber B. Oder, dass du und deine Familie bei einem Invaliditätsfall bei Arbeitgeber A besser abgesichert sind, sprich mehr Geldleistungen erhalten, als bei Arbeitgeber B.

Was kannst du wann, wie beeinflussen und worauf solltest du achten?

Stellenwechsel

Nicht nur die Höhe deines Salärs solltest du bei deinem nächsten Jobinterview thematisieren. Auch die Leistungen der Pensionskasse gehören zur Evaluation stets dazu. Frage beim nächsten Interview konkret danach und vergleiche die Leistungen deiner Interviewpartner.

Fühlst du dich in diesem Thema zu wenig bewandert oder wünschst du dir Unterstützung, kannst du dir jederzeit Hilfe bei einer Spezialistin oder einem Spezialisten suchen.

Weitere Chancen, die sich durch einen Stellenwechsel für dein Vorsorgevermögen ergeben, findest du hier.

Arbeitsunterbruch

Auch ein Arbeitsunterbruch bietet Chancen für dein Vorsorgevermögen. Wenn du definitiv aus deiner bisherigen Pensionskasse austrittst, wird dein Geld aus der Pensionskasse zu einer Freizügigkeitsstiftung übertragen. Je nach Länge des Arbeitsunterbruchs oder Konstellation deiner weiteren Arbeitstätigkeit macht es Sinn, dein Geld dort zu belassen und eventuell sogar anzulegen. Der Vorteil eines Freizügigkeitsdepot ist, dass du dadurch innerhalb der 2. Säule von der Umverteilung geschützt bist und selber entscheiden kannst, wie dein Geld angelegt werden soll. Mit einer sorgfältigen Pensionierungsplanung kannst du zudem Steuern sparen.

Umverteilung – was ist das?

Dein monatlich angespartes Alterskapital in der Pensionskasse wird von dieser an den Finanzmärkten investiert wodurch für dich eine Rendite erwirtschaftet wird. Diese Erträge werden dir jedoch nicht vollumfänglich gutgeschrieben, da Teile davon für die Finanzierung der bestehenden Altersrenten benötigt werden. Du spürst das nicht direkt, wir können es aber zum Beispiel anhand deiner Säule 3a vergleichen: Gehen wir davon aus, dass du dein Säule 3a Vermögen an der Börse investiert hast und dadurch eine jährliche Rendite von CHF 300 erzielst. Im Dezember entscheidet die Bank, dir lediglich CHF 150 auf dem Konto gutzuschreiben und verwendet die restlichen 150 Franken anderweitig, u.a. auch um andere Kunden quersubventionieren.

Genau das passiert in der 2. Säule. Warum das so ist und was du dagegen unternehmen kannst findest du hier

Teilzeitpensum

Planst du dein Arbeitspensum zu reduzieren oder befindest du dich allenfalls bereits in einer Teilzeitstelle? Informiere dich gut über die Auswirkungen auf deine Absicherung und Altersvorsorge. Hier findest du einige Tipps, wie du im Teilzeitpensum richtig vorsorgen kannst. 

Eintrittsschwelle & Koordinationsabzug

Arbeitnehmende mit einem Salär unter CHF 21'510 (monatlich CHF 1'792.50) sind in der Pensionskasse normalerweise nicht versichert. Es gibt Arbeitgebende, die die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse und den Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad koppeln. Infolgedessen reduziert sich einerseits der Koordinationsabzug und andererseits erhöht sich dein versicherter Lohn. Das führt dazu, dass deine Alters- und Vorsorgeleistungen sich verbessern.

Weitere Informationen, inklusive einem Rechenbeispiel, findest du hier.

Unterschiedliche Sparsätze & Leistungen bei Tod und Invalidität

Wie vorangehend erklärt, unterscheiden wir in der Pensionskasse zwischen obligatorischen und überobligatorischen Leistungen und zwischen einem Spar- und einem Risikoteil.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sparbeiträge sehen wie folgt aus.

  • 25 – 34 Jahre: 7%

  • 35 - 44 Jahre: 10%

  • 45 – 54 Jahre: 15%

  • 55 – 64/65 Jahre: 18%

Als 32-jährige Person etwa bedeutet dies, dass monatlich Beiträge in der Höhe von 7% deines versicherten Salärs an deine Pensionskasse bezahlt werden und du dadurch für dein Alter sparst. Beläuft sich dein versichertes Jahressalär auf CHF 60'000, sparst du jährlich CHF 4'200 für das Leben nach deiner Pensionierung.

Den Unternehmen ist es freigestellt, diese gesetzlichen Sätze freiwillig zu erhöhen. Höhere Sparsätze bedeuten höhere Abzüge bei deinem Monatssalär, gleichzeitig aber auch eine höhere Rente nach deiner Pensionierung. Die monatlichen Abzüge werden zu 50% von dir und zu 50% von deinem Arbeitgeber getragen. Letzterem ist es freigestellt, die prozentuale Aufteilung zu deinen Gunsten zu verändern. Dein Arbeitgeber kann beispielsweise freiwillig 60% der Abzüge finanzieren, so dass du lediglich 40% bezahlst.

Das Gleiche gilt für Leistungen bei Tod und Invalidität. Auch hier gibt es gesetzliche Minimalvorschriften, welche die Arbeitgebenden erhöhen können.

Wie du siehst hast du einen direkten Einfluss darauf, wie gut du heute und auch im Alter finanziell abgesichert bist. Die grössten Chancen bieten sich bei einem Stellenwechsel oder bei einem längeren Arbeitsunterbruch. Überprüfe also unbedingt die Pensionskassenleistungen deines zukünftigen Arbeitgebers.

Deine finanzielle Zukunft liegt in deinen Händen!

Hast du Fragen oder gibt es Dinge die dir noch unklar sind? Oder wünschst du dir allenfalls eine individuelle Beratung? Ich freue mich auf den Austausch mit dir.

*Sämtliche Zahlen in diesem Beitrag belaufen sich auf den Stand 2022

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Pensionskasse: 10 Fachbegriffe einfach erklärt

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Wie du mit wenig Aufwand zur Investorin wirst